Windpark
St. Wendel

Erneuerbare Energie für die Region im Einklang mit Menschen und Natur

Gesamtkapazität
0 MW
Anlagen
0
versorgte Haushalte
0

Der Onshore-Windpark auf Kommunalgrund der Stadt St. Wendel im Nordosten des Saarlandes besteht aus drei modernen Windenergieanlagen der 5,5-Megawatt-Klasse und erweitert den schon bestehenden Windpark an der Gemeindegrenze Ottweiler/St. Wendel. Damit kann der Windpark grünen Strom für umgerechnet 11.500 Haushalte in der Region liefern und pro Jahr rund 23.000 Tonnen CO2 einsparen.

Der Genehmigungsbescheid (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom zuständigen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz liegt seit November 2022 vor. Die bauvorbereitenden Tätigkeiten wurden im Februar 2024 abgeschlossen. Im April 2024 hat der Bau des Windparks gestartet. Seit 2025 speist der Windpark Strom ins Netz ein.

Projektmeilensteine auf einen Blick

  • Februar 2022:
    Bauvorbereitenden Tätigkeiten sind abgeschlossen
  • November 2022: 
    Genehmigungsbescheid liegt vor
  • April 2024:
    Bau des Windparks St. Wendel startet
  • 2025:
    Vollständige Inbetriebnahme des Windparks St. Wendel
Stand des Projekts
In Betrieb
"Der Windpark St. Wendel ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer klimafreundlichen Zukunft für unsere Stadt. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien tragen wir dazu bei, die CO2-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig eine unabhängige Energieversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten."
Peter Klär
Bürgermeister von St. Wendel

Daten und Fakten des Windparks St. Wendel

Standorte der drei Windkraftanlagen des Windparks St. Wendel.

Fachthemen im Windpark St. Wendel im Detail

Kommunalbonus

Die Stadt St. Wendel unterstützt das Vorhaben als Flächenverpächterin und hat das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt. Auch während der laufenden Projektentwicklung wurde die Stadt eng eingebunden. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten die Gemeinden St. Wendel und Ottweiler im Umkreis von 2,5 Kilometern einen Kommunalbonus von jährlich 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Windstrom. Die Zahlungen sind für 20 Jahre vertraglich vereinbart und können von den Kommunen frei verwendet werden. Neben Gewerbesteuereinnahmen entsteht so zusätzliche regionale Wertschöpfung.

Transport

Bei Planung und Bau des Windparks haben wir darauf geachtet, den Einfluss auf Umwelt und umliegende Gemeinden so gering wie möglich zu halten. Die rund 80 Meter langen Rotorblätter wurden mit einem selbstfahrenden Spezialtransport angeliefert, der die Rotorblätter in Kurvenbereichen aufrichten kann. Dadurch konnten bestehende Zufahrtswege weitgehend genutzt werden, sodass zusätzliche Rodungen vermieden wurden.

Landschaftsbild

Die drei geplanten Windkraftanlagen haben einen größeren Rotordurchmesser, eine größere Gesamthöhe und eine geringere Drehgeschwindigkeit als die bestehenden Anlagen vor Ort. Dadurch wirken sie optisch ruhiger. Eingriffe in das Landschaftsbild werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Saarlandes durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert, unter anderem durch umfangreiche waldbauliche Maßnahmen.

Schallschutz

Für mögliche akustische Auswirkungen durch Onshore-Windparks gelten strenge Vorgaben. Die Schallwerte wurden für 13 Immissionsorte in der Nähe von Wohn- und Gewerbebebauung berechnet, maßgeblich sind die strengsten Nachtgrenzwerte. Dabei wurden auch die elf bereits bestehenden oder genehmigten Anlagen am Standort berücksichtigt. Mit einem schallreduzierten nächtlichen Betriebsmodus der drei geplanten Anlagen werden die gesetzlichen Richtwerte an acht Immissionsorten strikt eingehalten und an fünf nur im zulässigen Maß überschritten.

Nachtkennzeichnung

Die roten Blinklichter neuer Windenergieanlagen werden laut Vorgaben des EEG nachts nur noch bei Bedarf aktiviert. Voraussetzung ist ein Standortgutachten zur Zulässigkeit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung. So können störende nächtliche Lichtemissionen deutlich reduziert werden.

Artenschutz

Zum Schutz der im Plangebiet vorkommenden Tierarten setzen wir umfangreiche Maßnahmen um. Detaillierte Kartierungen aus dem Jahr 2019 zeigen unter anderem die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Abschaltung der Anlagen zum Schutz von Rotmilanen und Fledermäusen. Zudem wurden Baumfällungen auf für die betroffenen Säugetiere unkritische Zeiträume beschränkt und neue Fortpflanzungshabitate für Haselmaus, Wildkatze und Braunes Langohr geschaffen.

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