Windpark
Sinzing

Regionaler Grünstrom aus Windenergie und finanzielle Beteiligung für die Gemeinde Sinzing
Gesamtkapazität
0 MW
Anlagen
0
versorgte Haushalte
0

Gemeinsam mit der Gemeinde Sinzing, die im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern liegt, und der Bürgerenergie-Genossenschaft „Bürger Energie Region Regensburg“ (BERR) planen wir den Bau eines neuen Onshore-Windparks im westlichen Gemeindegebiet. Mit einer voraussichtlichen Kapazität von 12,4 Megawatt soll der Windpark in Zukunft grünen Strom für umgerechnet 7.100 Haushalte liefern und ungefähr 14.300 Tonnen CO2 einsparen.

Wichtige Meilensteine auf einen Blick

  • 2021:
    Positiver Bürgerentscheid zur Fortsetzung der Windpark-Planungen
  • 2024
    Einreichung des Genehmigungsantrags
Stand des Projekts
Genehmigung eingereicht

Bei einem Bürgerentscheid in der Gemeinde im Jahr 2021 haben sich die Sinzinger Bürger*innen mehrheitlich klar für eine Fortsetzung der Windpark-Planungen ausgesprochen. Damit konnten Gemeinderat und Gemeindeverwaltung das Bauleitplanverfahren zum Bau der zwei Windkraftanlagen nördlich vom Sinzinger Ortsteil Kohlstadt weiterführen. Seit Sommer 2022 liegen die erforderlichen Gutachten zu den Themen Schall-, Arten- und Denkmalschutz sowie Schattenwurf vor.

Derzeit durchläuft das Windprojekt ein umfassendes Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Daten und Fakten des Windparks Sinzing

Geplante Standorte der Windenergieanlagen im Windpark Sinzing.

Geplante Bürgerbeteiligung

Direkte Beteiligung

Die beiden Anlagen des Windparks Sinzing sollen gemeinsam mit der regionalen Bürgerenergie-Genossenschaft BERR betrieben werden. Bürger*innen können sich direkt an den Anlagen beteiligen oder deren Finanzierung über Nachrangdarlehen unterstützen.

Grünstrom-Bonus

Alle Haushalte in Sinzing erhalten die Möglichkeit, regional erzeugten erneuerbaren Strom aus der Anlage zu beziehen – zu vergünstigten Konditionen und „direkt vom Windpark nebenan“.

Kommunale Beteiligung

Nach dem EEG können Betreiber bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an umliegende Gemeinden zahlen. Anspruch haben Kommunen, in denen eine Anlage steht oder deren Gebiet im Umkreis von 2,5 Kilometern um ein Windrad liegt.

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