Windpark
Burghaun I
Bürger*innen und Gemeinde profitieren von grüner Energie aus Onshore-Windpark Burghaun I
Der geplante Windpark Burghaun I liegt in der gleichnamigen Marktgemeinde im Landkreis Fulda in Osthessen. Die vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 mit einer Leistung von je 5,7 MW sollen zukünftig 13.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen. So können im Jahr 28.500 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Genehmigung für die Errichtung der Anlage erteilte das Regierungspräsidium (RP) Kassel im Januar 2025.
Alle Inhalte auf einen Blick
Nach derzeitigem Planungsstand ist die Inbetriebnahme der vier Anlagen für voraussichtlich 2027/2028 vorgesehen. Zusätzlich realisieren wir in unmittelbarer Nachbarschaft zu Burghaun I den Windpark Burghaun II [Link] mit zwei Anlagen.
Die vier Windenergieanlagen des Windparks Burghaun I befinden sich auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nördlich des Ortes Steinbach in einem Windvorranggebiet.
Daten und Fakten des Windparks Burghaun I
- Nabenhöhe: 164m
- Rotordurchmesser: 163m
- CO2-Einsparung: ≈ 28.500 t / Jahr
- Baubeginn: voraussichtlich 2026
- Inbetriebnahme: voraussichtlich 2027/2028
Das Projekt Burghaun I im Detail
Grundwasserschutz
Der Windpark Burghaun I ist mit dem Grundwasserschutz vereinbar. Bauliche Veränderungen im Wasserschutzgebiet „Quelle Steinbach“ sind nicht vorgesehen. Alle vier Windenergieanlagen liegen mindestens 270 Meter außerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, sodass ein Eintrag von Schadstoffen in Boden oder Grundwasser ausgeschlossen werden kann.
Artenschutz
Für den Windpark Burghaun I setzen wir Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz um, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Dazu gehören verschiedene Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die die heimische Tierwelt während Bau und Betrieb der Anlagen schützen.
- Abschaltalgorithmus zum Schutz der Fledermäuse
- Abschaltung der Windenergieanlagen während der Brutzeit zum Schutz windkraftsensibler Großvogelarten, insbesondere des Rot- und Schwarzmilans
- Abschaltung der Windenergieanlagen während der Rastzeit des Rotmilans
- Jahreszeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung zum Schutz der Avifauna
Windstrom-Bonus
Bürger*innen in der Marktgemeinde Burghaun sollen gezielt bei ihren Stromkosten entlastet werden. Haushalte, die einen Ökostromtarif nutzen, erhalten eine Entlastung von rund 2 ct./kWh. Diese erfolgt über unseren Windstrom-Zuschuss in Höhe von pauschal 50 Euro pro Jahr und teilnehmendem Haushalt. Die Wahl des Ökostromanbieters bleibt dabei frei. So wollen wir die Akzeptanz der Windenergie und den Ökostromabsatz vor Ort fördern.
Kommunale Beteiligung
Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern erhalten einen Kommunalbonus nach §6 EEG. Für Burghaun wurde diese jährliche Beteiligung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Windstrom verbindlich zugesagt. Die Zahlung ist für bis zu 20 Jahre vorgesehen und gilt auch, wenn der Strom direkt an Unternehmen geliefert wird. Zusätzlich fließen mindestens 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark an die Standortgemeinde. Die Mittel stehen der Kommune für eigene Projekte zur Verfügung, sodass letztlich die Bürger*innen vor Ort profitieren.
Umfasssender Einblick in das Projekt
Im Dezember 2025 haben wir unsere Planungen für die Windparks Burghaun I und II bei einer Bürger-Informationsveranstaltung in Steinbach vorgestellt.
Planungen für Windpark Burghaun II schreiten voran
In unmittelbarer Nachbarschaft der vier geplanten Windenergieanlagen des Windparks Burghaun I sollen im Rahmen einer Erweiterung (Burghaun II) zwei weitere Anlagen entstehen. Damit steigt die Anzahl der Haushalte, die der Windpark Burghaun (I+II) mit nachhaltig produziertem Strom versorgt, auf rund 20.000.