Windpark
Burghaun II

Onshore-Windpark Burghaun II stärkt die erneuerbare Energieerzeugung in der Region

Gesamtkapazität
0 MW
Anlagen
0
versorgte Haushalte
0

Der Windpark Burghaun II ist im Landkreis Fulda in unmittelbarer Nachbarschaft zum Windpark Burghaun I [Link] geplant. Ergänzend zu den vier Windenergieanlagen des Bauabschnitts I sollen im Rahmen des Windparks Burghaun II zwei weitere Anlagen des Typs Nordex N163 errichtet werden. Diese versorgen nach Inbetriebnahme rund 7.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie. Die Genehmigung für das Projekt wurde im Jahr 2025 erteilt. Mit einem Start der Bauarbeiten rechnen wir im Jahr 2026.​

Stand des Projekts
Genehmigung erteilt

Das Projektgebiet mit den beiden Windenergieanlagen befindet sich nördlich des Ortes Steinbach im Windvorranggebiet FD 08. Die Entfernung zur städtischen Bebauung beträgt pro Anlage mindestens einen Kilometer. Bei den vorgesehenen Flächen handelt es sich ausnahmslos um landwirtschaftliche Nutzflächen, die von bestehenden Wirtschaftswegen durchzogen sind.

Daten und Fakten des Windparks Burghaun II

Die geplanten Standorte des ersten und zweiten Bauabschnitts.

Das Projekt Burghaun II im Detail

Synergien

Bei der Planung des Windparks Burghaun II nutzen wir gezielt Synergien mit dem ersten Bauabschnitt. Ein Großteil der bestehenden Erschließungswege kann weiterverwendet werden, sodass neue Wege nur auf kurzen Abschnitten notwendig sind. Gemeinsam sollen die Windparks Burghaun I und II rund 20.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen und jährlich etwa 43.500 Tonnen CO2 einsparen.

Beteiligung

Die Beteiligungspakete für die lokalen Gemeinden und ihre Bürger*innen werden ebenfalls nahtlos an das Projekt Burghaun I anschließen. Hierzu zählt eine kommunale Beteiligung aller Standortkommunen im Umkreis sowie eine Weitergabe von 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen an die Standortgemeinde Burghaun.

Rückbau

Die geplanten Windenergieanlagen von Burghaun II sind für eine Betriebsdauer von 25 Jahren ausgelegt. In einer Rückbauverpflichtungserklärung haben wir bereits rechtlich zugesichert, die Anlagen nach Betriebseinstellung vollständig zurückzubauen und Bodenversiegelungen vollständig zu beseitigen. Dies umfasst den Rückbau der Fundamente, Kranstellflächen sowie Stichwege zu den Anlagen.

Umweltschutz

Für den Schutz von Mensch und Umwelt führen wir diverse unabhängige Gutachten entsprechend geltenden Gesetzen durch. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Schutz der Bodenflächen, unter anderem durch Reduzierung des Flächenverbrauchs, Erosionsschutz sowie Rekultivierung temporärer Flächen
  • Schutz des Grundwassers durch sichere Lagerung von Treibstoffen
  • Abschaltalgorithmus zum Schutz der Fledermäuse
  • Abschaltung der Anlagen während der Brut- und Rastzeit windkraftsensibler Großvogelarten, insbesondere des Rotmilans
  • Jahreszeitliche Beschränkung der Bauarbeiten zum Schutz der boden- und gehölzbrütenden Vogelarten
  • Nutzung eines Eiserkennungssystem zur Verhinderung von Eisabwurf und Eisabfall
  • Schallreduzierter Betriebsmodus in der Nacht
  • Einhaltung aller Schattenwurf-Grenzwerte durch Nutzung einer Schattenabschaltautomatik

Umfassender Einblick in das Projekt

Im Dezember 2025 haben wir unsere Planungen für die Windparks Burghaun I und II bei einer Bürger-Informationsveranstaltung in Steinbach vorgestellt.

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